Kategorie-Archiv: Veröffentlichungen

06 Feb.

Das ehemalige Geschmacksmuster wird zum eingetragenen Design

Das Deutsche Patent- und Markenamt erklärt in seiner Pressemitteilung vom 02. Januar 2014: Neuer Name für ein bewährtes Schutzrecht – Geschmacksmuster wird zum „eingetragenen Design“ Ab 1. Januar 2014 wird das „Geschmacksmuster“ – entsprechend den internationalen Gepflogenheiten – als „eingetragenes Design“ bezeichnet; das Geschmacksmustergesetz heißt jetzt „Designgesetz“. Außerdem sind weitere Änderungen durch das Gesetz zur

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