Lexikon

Marke

Marken kennzeichnen Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie können für die Qualität eines Unternehmens stehen und zählen ebenso wie Patente zu dessen geistigem Eigentum. Starke Marken stellen einen Vermögenswert dar.

Jeder kann eine Marke anmelden. Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, ja sogar Farben und akustische Signale können als Marke geschützt werden. Lassen Sie sich ein unverwechselbares und einzigartiges Zeichen einfallen! Sonst laufen Sie Gefahr, dass Ihre Anmeldung zurückgewiesen wird.


Was ist eine Marke?

Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können z.B. Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen aber auch Farben und Hörzeichen sein.

Markenschutz entsteht durch die Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes. Vor der Eintragung muss die Anmeldung erfolgen. Markenschutz kann auch durch Verkehrsgeltung infolge intensiver Benutzung eines Zeichens im Geschäftsverkehr oder durch notorische Bekanntheit entstehen.

Mit der Eintragung der Marke erwirbt der Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und/oder Dienstleistungen zu benutzen. Marken können vom Markeninhaber jederzeit verkauft und veräußert werden. Der Inhaber einer Marke kann überdies ein Nutzungsrecht an seiner Marke einräumen (Markenlizenz).

Eine Marke ist unbegrenzt verlängerbar. Sie kann sozusagen ewig leben. Wird die Verlängerungsgebühr nach jeweils 10 Jahren nicht mehr gezahlt, wird die Marke gelöscht.


Internationale Registrierung ist auch möglich!

Beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Marken gelten ausschließlich für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie wollen Ihren Schutz ausdehnen? Dann können Sie einen Antrag auf Internationale Registrierung bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO/OMPI) stellen. Dieser Antrag ist beim Deutschen Patent- und Markenamt einzureichen.


Was ist eine Unionsmarke (ehem. Gemeinschaftsmarke)?

Im Falle, dass Sie Schutz in den Ländern der Europäischen Union begehren, können Sie beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) (ehem. Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)) eine Unionsmarke (ehem. Gemeinschaftsmarke) anmelden.

Quelle: Deutsches Patent- und Markenamt. dpma.de

Patent

Das Patent schützt neue technische Erfindungen. Es verleiht seinem Inhaber das räumlich und zeitlich befristete Privileg, allein über die Erfindung zu verfügen. Der Patentinhaber erhält damit ein Exklusivrecht für die Verwertung seiner Erfindung. Eine nicht autorisierte gewerbliche Nutzung des Patents kann er verbieten. Das Patent ermöglicht es, wirtschaftlichen Nutzen aus der Erfindung zu ziehen.

Im Gegenzug erwachsen dem Patentinhaber auch gesetzliche Verpflichtungen. Mit der Patentanmeldung stimmt er zu, dass seine Erfindung veröffentlicht wird. Ein Patent kann damit anderen Erfindern als Maßstab und Basis für Weiterentwicklungen auf dem betreffenden Gebiet der Technik dienen.


Patente erleichtern unternehmerische Entscheidungen

Patente spielen auch eine wichtige Rolle bei unternehmerischen Entscheidungen. Recherchen in der Patentliteratur können Ihnen helfen, teure und unnötige Doppelentwicklungen zu vermeiden. Auch der Gefahr, fremde Schutzrechte zu verletzen, können Sie so vorbeugen.

Die Anzahl angemeldeter oder gehaltener Patente einer Firma spricht für deren Innovationspotential und ökonomische Leistungsfähigkeit. Patente zeigen Strategien und Entwicklungstendenzen. Sie sind ein wichtiger Faktor für die Bewertung von Unternehmen. Eine Patentrecherche ist der Schlüssel zu diesem riesigen Schatz an Wissen.


Erfindung ist 20 Jahre geschützt

Ein Patent entsteht nicht automatisch mit Anmeldung Ihrer Erfindung beim Deutschen Patent- und Markenamt. Ihre Erfindung kann erst dann tatsächlich patentiert werden, wenn ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren mit positivem Ergebnis durchlaufen wurde. Erst mit der Patenterteilung setzt Ihr Schutz- und Verbietungsrecht ein.

Ein erteiltes Patent wirkt ab dem Anmeldetag (rückwirkend) maximal 20 Jahre lang. Erfindungen im Zusammenhang mit Arzneimitteln und Pflanzenschutzmitteln bilden hierbei eine Ausnahme. Nach Ablauf der maximalen Patentlaufzeit können sie unter bestimmten Voraussetzungen mit Ergänzenden Schutzzertifikaten maximal weitere fünf Jahre geschützt werden und noch einmal um maximal weitere sechs Monate bei anerkannten Studien über Kinderarzneimittel (pädiatrische Verlängerungen).


Europäisch und international anmelden

Die Rechte aus einem vom DPMA erteilten Patent können Sie nur innerhalb Deutschlands geltend machen. Patente unterliegen, wie alle anderen gewerblichen Schutzrechte auch, dem Territorialitätsprinzip und gelten nur in dem Land, für das sie erteilt wurden. Natürlich gibt es Möglichkeiten, eine Patentanmeldung auf andere Länder auszudehnen. Mehr dazu unter Patentschutz im Ausland.

Quelle: Deutsches Patent- und Markenamt. dpma.de

Gebrauchsmuster


Schneller und preiswerter Erfindungsschutz

Technische Erfindungen können Sie schnell und preiswert als Gebrauchsmuster schützen lassen. Als Gebrauchsmuster anmelden kann man auch chemische Stoffe, Nahrungs- und Arzneimittel. Ausgenommen sind Verfahren, zum Beispiel Herstellungs- und Arbeitsverfahren oder Messvorgänge. Während eine Patentanmeldung oft einige Jahre dauert, kann das Gebrauchsmuster bereits wenige Wochen nach der Anmeldung eingetragen werden. So kann man mit einer Gebrauchsmusteranmeldung schnell ein vollwertiges, durchsetzbares Schutzrecht bekommen.


Das schnelle Schutzrecht

Das DPMA prüft im Eintragungsverfahren die formellen und teilweise auch die sachlichen Schutzvoraussetzungen. So stellt die Gebrauchsmusterstelle zum Beispiel fest, ob es sich um eine technische Erfindung handelt.

Die sachlichen Schutzvoraussetzungen

  • Neuheit,
  • erfinderische Leistung und
  • gewerbliche Anwendbarkeit

werden nicht geprüft.

Vergewissern Sie sich deshalb durch sorgfältige Recherchen, dass auch diese Voraussetzungen für ein wirksames Schutzrecht bei Ihrer Anmeldung tatsächlich vorliegen. Sonst können Sie nach der Eintragung keine Rechte aus Ihrem Gebrauchsmuster geltend machen.


Erfindung ist bis zu zehn Jahre geschützt

Das Gebrauchsmuster ist maximal zehn Jahre lang geschützt. Hier besteht ein wesentlicher Unterschied zum Patent; ein Patent kann bis zu zwanzig Jahre aufrecht erhalten werden.

Der Gebrauchsmusterschutz gilt zunächst für drei Jahre. Jeweils nach drei, sechs und acht Jahren können Sie den Schutz verlängern. Hierzu ist jeweils eine Aufrechterhaltungsgebühr zu zahlen.


Gebrauchsmuster gilt für die Bundesrepublik Deutschland

Das beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Gebrauchsmuster gilt für die Bundesrepublik Deutschland. Im Unterschied zum Patent gibt es keine europäische Gebrauchsmusteranmeldung. Eine Internationale Gebrauchsmusteranmeldung ist ebenfalls nicht möglich. Zudem gibt es nicht in allen Ländern die Möglichkeit des Gebrauchsmusterschutzes. So kennt die Schweiz zum Beispiel kein Gebrauchsmuster. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei den einzelnen Patentämtern. Für die EU-Staaten finden Sie auf der Website Innovaccess näheres zum Gebrauchsmusterschutz.

Quelle: Deutsches Patent- und Markenamt. dpma.de

Design (ehem. Geschmacksmuster)


Designschutz für Form- und Farbgestaltungen

Das Design spielt heute eine erhebliche Rolle bei der Kaufentscheidung. Es gibt Impulse und weckt Emotionen. Nachdem funktionale Unterschiede zwischen Produkten seltener und Lebenszyklen kürzer geworden sind, ist die Aufmachung oft das einzige für den Verbraucher wahrnehmbare Unterscheidungsmerkmal. Unternehmen können mit einer attraktiven Form- und Farbgebung Kundinnen und Kunden emotional ansprechen und binden.


Eingetragene Designs schützen die Erscheinungsform Ihrer Produkte

Eingetragene Designs schützen die Farb- und Formgebung von nahezu allen industriell oder handwerklich herstellbaren Erzeugnissen, zum Beispiel von Bekleidung, Möbeln, Stoffen, Ziergegenständen oder grafischen Symbolen. Auch Teile von Erzeugnissen können als eingetragenes Design geschützt werden, zum Beispiel die Sohle eines Sportschuhs oder die Kappe eines Schreibgerätes.


Das DPMA schützt Ihr Design

Mit einem eingetragenen Design gewährt das DPMA ein zeitlich begrenztes Monopol auf die Form und farbliche Gestaltung eines Produkts. Die mit einer Anmeldung eingereichten Darstellungen des Designs legen Gegenstand und Umfang des Schutzrechts fest und sind daher von zentraler Bedeutung. Geschützt ist nur das, was aus den Darstellungen ersichtlich wird.

Eingetragene Designs können von Unternehmen oder Privatpersonen angemeldet werden. Der Schutz entsteht durch Eintragung des Designs in das vom Deutschen Patent- und Markenamt geführte Register und gilt im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Schutzdauer eines eingetragenen Designs beträgt maximal 25 Jahre ab dem Anmeldetag.

 

Eingetragene Designs verleihen Rechte

Als Inhaber eines eingetragenen Designs besitzen Sie das ausschließliche Recht, das Design zu benutzen. Sie können es Dritten verbieten, Ihr Design bei der Herstellung, Veräußerung oder Ein- und Ausfuhr von Produkten zu verwenden. Das heißt, als Designinhaber können Sie gegen jedes Design vorgehen, das beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck als das eingetragene Design erweckt.


Europäisch und international anmelden

Beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Designs gelten ausschließlich für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Wenn Sie Ihr Design in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder in weiteren Ländern vermarkten wollen, können Sie auch ein EU-weites Gemeinschaftsgeschmacksmuster anmelden oder Ihr Design international registrieren lassen.

Quelle: Deutsches Patent- und Markenamt. dpma.de