Der Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union hat auch Auswirkungen auf Inhaber von Patent- und Markenrechten. Was bedeutet der Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU für das Patentrecht? Europäische Patente, die vom Europäischen Patentamt auf Grund des Europäischen Patentübereinkommens vom 5.10.1973 (EPÜ) erteilt werden, sind von einem Brexit nicht betroffen. Das EPÜ
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Referent: Patentanwalt Dipl.-Ing. Detlef Brandt, 02. April 2019 „Kann ich meine Software patentieren lassen?“ – das war nur eine von vielen Fragen, die unser breites Publikum Herrn Patentanwalt Brandt stellte. Am 02. April 2019 fand nach langer Pause wieder ein Vortrag im Rahmen der Reihe der Fachforen in Zusammenarbeit mit der WIM – Netzwerk in
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Zum 23. März 2016 werden Änderungen der Gemeinschaftsmarken-Verordnung der Europäischen Union (EU-Verordnung Nr. 2015/2424) in Kraft treten. Ab diesem Datum wird das Harmonisierungsamt in „Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)“ umbenannt. Künftige Gemeinschaftsmarken heißen dann „Unionsmarken“. Das Logo des HABM wird als Erkennungszeichen des Amtes gleichbleiben, ersetzt werden lediglich der Name und die
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