Das Einheitspatent kommt
Auf einem Treffen wurde der aktuelle Stand in Bezug auf die verbleibenden Aufgaben für den Start des Einheitspatents und des Einheitlichen Patentgerichts ermittelt. Der Präsident des EPA, António Campinos, traf sich mit dem Vorsitzenden des Vorbereitungsausschusses für das Einheitliche Patentgericht, den Vertreterinnen und Vertretern der teilnehmenden Mitgliedstaaten, die für die fünf Arbeitsströme des Vorbereitungsausschusses zuständig sind, sowie dem Vorsitzenden des mit dem Einheitspatent beauftragten Engeren Ausschusses des Verwaltungsrats.
Präsident Campinos betonte, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Partnern in der letzten Vorbereitungsphase ist: „Der Beginn der Frist für die vorläufigen Anmeldungen im letzten Monat hat das Signal gegeben, dass das UPC/UPP-Paket bald Wirklichkeit werden wird„, sagte er. „Ich bin zuversichtlich, dass wir dank der bewährten Zusammenarbeit unserer engagierten Teams und der Koordinierung unserer gemeinsamen Anstrengungen in der Lage sein werden, die letzten Aufgaben wie geplant zu erfüllen und das lang erwartete Einheitspatent zum Nutzen unserer Nutzer auf den Weg zu bringen.“
Alexander Ramsay, Vorsitzender des UPC-Vorbereitungsausschusses, erklärte: „Es ist sehr ermutigend, so weit gekommen zu sein. Wir sind nun hoch motiviert, gemeinsam mit unseren Partnern die Vorbereitungen abzuschließen.“
Jérôme Debrulle, Vorsitzender des Sonderausschusses, sagte: „Diese große, lang erwartete Reform des europäischen Patentsystems war noch nie so nah. Der mit der Umsetzung des Einheitspatents beauftragte Sonderausschuss des EPA wird seine Arbeit bis zum 30. Juni 2022 abschließen. Die wichtigste Aufgabe, die noch auf seiner Agenda steht, ist die Fertigstellung eines ehrgeizigen Kommunikationsprogramms im Interesse der Nutzer und der EPA-Mitgliedstaaten.“
Das Einheitspatent und das Einheitliche Patentgericht sind die Bausteine des Einheitspatent-Pakets, das das bestehende zentralisierte europäische Patenterteilungssystem ergänzen und stärken wird. Mit dem Einheitspatent wird es möglich sein, in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten, die das UPC-Übereinkommen ratifiziert haben, einen einheitlichen Patentschutz zu erlangen, indem ein einziger Antrag beim EPA eingereicht wird, wodurch der Schutz von Erfindungen für Patentinhaber einfacher und kostengünstiger wird.
Das UPC wird ein gemeinsames Gericht der teilnehmenden Mitgliedstaaten sein, das für Verletzungs- und Nichtigkeitsklagen gegen vom EPA erteilte Patente zuständig ist. Dieses spezialisierte Gericht wird die europaweite Durchsetzung von Patenten erleichtern, mehr Rechtssicherheit bieten und die Kosten senken, die durch Rechtsstreitigkeiten in verschiedenen Gerichtsbarkeiten entstehen.