Entwicklungen beim Einheitspatent und Einheitlichen Patentgericht (EPG)/Unified Patent Court (UPC)

Nach Inkrafttreten des Protokolls (PAP-Protokoll) über die vorläufige Anwendung des UPC-Übereinkommens am 19. Januar 2022 laufen die Vorbereitungen zum Start des Einheitspatentes beim Europäischen Patentamt und des EPG/UPC auf Hochtouren. 

Am 22. Februar 2022 hat sich in einer konstituierenden Sitzung in Luxemburg der Verwaltungsrat gebildet. Neben der Verabschiedung der Geschäftsordnung des Ausschusses, die den rechtlichen Rahmen des Gerichts festlegt, nahm der Verwaltungsausschuss auch wichtige Instrumente des Rechts des UPC an, z. B. die Regeln für das European Patent Litigation Certificate und andere geeignete Qualifikationen, das Dienst- und Personalstatut des Gerichts sowie die Finanzordnung des Gerichts. Die verabschiedeten Regeln sind noch nicht veröffentlicht.

Der Verwaltungsrat ernannte ferner die Mitglieder des „Beratenden Ausschusses“, der die zentrale Aufgabe haben wird, Bewerbungsgespräche mit Richterkandidaten für das Gericht zu führen. Die Vorstellungsgespräche werden voraussichtlich Ende März 2022 beginnen, damit der Verwaltungsausschuss noch in diesem Jahr die Richter:innen für die verschiedenen Abteilungen des Gerichtshofs ernennen kann. In der Sitzung haben mehrere Mitgliedstaaten offiziell ihre Absicht bekräftigt, eine lokale oder regionale Abteilung des EPG/UPC einzurichten, insbesondere: Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland (4 lokale Kammern), Italien, Niederlande, Slowenien, Schweden (regionale nordisch-baltische Kammer) und Portugal.

Zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats wurde Herr Alexander Ramsay (Schweden) und zum stellvertretenden Vorsitzenden Herr Johannes Karcher (Deutschland – Bundesministerium der Justiz) gewählt.

Nach dem Verwaltungsrat wurde Ende Februar in Luxemburg auch der UPC-Haushaltsausschuss in einer konstituierenden Sitzung gebildet. Der neue Ausschuss verabschiedete den Haushaltsplan des Gerichtshofs für den Zeitraum der vorläufigen Anwendung des UPC-Abkommens und seinen Arbeitsplan für die nächsten Monate. Zum Vorsitzenden wurde Herr Bruno Leboullenger (Frankreich) und zum stellvertretenden Vorsitzenden Herr Theis Bødker Jensen (Dänemark) gewählt.

Ein Datum für die Hinterlegung der deutschen Ratifizierungsurkunde und damit für den offiziellen Start des Systems durch Inkrafttreten des Abkommens über den einheitlichen Patentschutz ist derzeit noch nicht bekannt.